| Anträge auf Thüringer Erziehungsgeld | zurück | Home |
| 06.04.2006 | |
| Liebe Eltern,am
1. Juli 2006 löst das Thüringer Erziehungsgeld das bisherige Landeserziehungsgeld
ab. Ab diesem Zeitpunkt ist für die Ausführung des Gesetzes die
Verwaltungsgemeinschaft für die Antragsbearbeitung und Auszahlung zuständig.
Die Anträge zur Gewährung des Erziehungsgeldes nach dem Thüringer
Erziehungsgeldgesetz liegen bei der VG Uder vor und können über
diese bezogen werden. Die Formulare sind auch auf der Homepage des Thüringer
Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit unter "Thüringer
Erziehungsgeld" abrufbar. (http://www.thueringen.de/de/tmsfg/familienfreundlich/content.html)Die Auszahlung soll erstmals zum 15. Juli 2006 erfolgen, dann monatlich zum 15. Antragsberechtigt sind alle Eltern mit Kindern zwischen 2 und 3 Jahren. Neu ist die Regelung nach Zählkindern. Das Kind mit Anspruch auf Thüringer Erziehungsgeld wird als letztes Kind mit Kindergeldanspruch gezählt. Jüngere Kinder, Kinder unter 2 Jahren, bleiben deshalb bei der Berechnung der Höhe des Erziehungsgeldes außen vor. Im Anspruchszeitraum aus dem Kindergeldbezug fallende Kinder werden bei der laufenden Leistung weiter berücksichtigt. Eltern, die bereits Landeserziehungsgeld bezogen haben, bekommen, wenn ihr Kind noch keine 3 Jahre alt ist, ihr Geld ab Juli ebenfalls von der Verwaltungsgemeinschaft. Dazu ist aber ein Antrag bei dieser zu stellen. Die Antragsformulare liegen in der Verwaltungsgemeinschaft Uder vor. Für Kinder, die vor dem 1. Januar 2004 geboren sind, besteht der Anspruch auf Erziehungsgeld nur, wenn sie eine Kindertageseinrichtung besuchen. Das Erziehungsgeld ist dann nach der vereinbarten Betreuungszeit an die Kindereinrichtung abzutreten, jedoch höchstens 150,00 € bei Ganztagsbetreuung, bei Halbtagsbetreuung z.B. 100 €. Der Anspruch auf Erziehungsgeld pro Kind liegt nach Kinderzahl über zwei Jahren zwischen 150 und 300 € monatlich für 12 Monate. Th. Heddergott Gemeinschaftsvorsitzender | |
| nach oben | zurück | Home | |